Urteil Nr. 2
Der ORF berichtet:
"Ein Bundesberufungsgericht in den USA hat gestern zum ersten Mal entschieden, dass Gefangene in Guantanamo Anspruch auf Zugang zu Rechtsanwälten und dem amerikanischen Justizsystem haben. Die mit zwei zu eins Richterstimmen gefällte Entscheidung des Bezirksgerichts in San Francisco steht im Widerspruch zur Haltung der US-Regierung."

Und der STANDARD schreibt:
"Einer der höchsten britischen Richter kritisierte unterdessen scharf, wie mit den Gefangenen umgegangen wird. Lordrichter Johan Steyn sprach von einem "ungeheuerlichen Versagen der Justiz". "Der Zweck, die Gefangenen in Guantánamo zu internieren, war und ist, sie in einem rechtsfreien Raum, jenseits des Schutzes aller Gerichte festzuhalten, der Gnade der Sieger überlassen", wurde Steyn vom Fernsehsender Channel 4 zitiert. "Die Frage ist, ob die Qualität der Rechtsprechung, die für die Gefangenen von Guantánamo vorgesehen ist, den internationalen Mindeststandards für ein faires Verfahren entspricht. Die Antwort darauf ist kurz: ein klares Nein." '

Was nun, Mr. Bush?
Freitag, 19. Dezember 2003, 09:09, von karl | |comment