Und wieder ein EuGH Urteil gegen Österreich
karl, 13:26h
Da dürfen wir uns wieder einmal kräftig beweinen, wenn alle gegen "uns" sind ;-) Der EuGH schützt "Bud" und wer schützt Österreich? (Snief...Prost)
Der EuGH hat am 18.11.2003 im Vorabentscheidungsverfahren C-216/01 entschieden, dass die Bezeichnung "Bud" für das vom Kläger in der Tschechischen Republik hergestellte Bier ("Budweis") gemäß einem bilateralen Abkommen mit Österreich absoluten Schutz genießt, der auch nach Gemeinschaftsrecht besteht, wenn sich diese Bezeichnung unmittelbar oder mittelbar auf einen Ort in der Tschechischen Republik bezieht.
Gesehen bei: Handakte WebLAWg
Vorausgegangen war ein von der tschechischen Brauerei in Österreich anhängig gemachter Rechtsstreit gegen eine österreichische Firma, dieser zu untersagen, ein in USA vertriebenes Bier unter der Marke "American Bud" zu vertreiben. Zur Begründung machte die tschechische Brauerei geltend, dass die Bezeichnung "Bud" nach dem bilateralen Vertrag zwischen Österreich und der Tschechischen Republik nur für tschechisches Bier verwendet werden dürfe.
Genaueres ist hier zu lesen
Der EuGH hat am 18.11.2003 im Vorabentscheidungsverfahren C-216/01 entschieden, dass die Bezeichnung "Bud" für das vom Kläger in der Tschechischen Republik hergestellte Bier ("Budweis") gemäß einem bilateralen Abkommen mit Österreich absoluten Schutz genießt, der auch nach Gemeinschaftsrecht besteht, wenn sich diese Bezeichnung unmittelbar oder mittelbar auf einen Ort in der Tschechischen Republik bezieht.
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Vorausgegangen war ein von der tschechischen Brauerei in Österreich anhängig gemachter Rechtsstreit gegen eine österreichische Firma, dieser zu untersagen, ein in USA vertriebenes Bier unter der Marke "American Bud" zu vertreiben. Zur Begründung machte die tschechische Brauerei geltend, dass die Bezeichnung "Bud" nach dem bilateralen Vertrag zwischen Österreich und der Tschechischen Republik nur für tschechisches Bier verwendet werden dürfe.
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