Montag, 1. März 2004
Rückgaberecht
Manche Händler schließen bei "built to order" Käufen das Rückgaberecht des Käufers gerne aus. Das geht nicht, so urteilte das Landgericht Memmingen. Gut zu wissen!

Mehr bei IT&W

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Montag, 16. Februar 2004
eCommerce
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des Vertragsschlusses via Internet in Deutschland, hier in einem Überblick.

(Diese Materie wird immer bedeutsamer und vor allem wegen der Internationalität immer komplizierter. Welches Recht gilt, wenn ich als Deutscher (oder was immer) in einem Onlineshop in Kanada etwas kaufe?)

Ebenfalls via Handakte

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Mittwoch, 21. Januar 2004
RIAA what?
Was tut die RIAA (Recording Industry Association of America) auf meiner Seite? 12 Besuche? Sind das die, die auch Großmütter wegen übermäßigen Musikgenuß klagen? Bin ich jetzt auch dran?

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Dienstag, 20. Januar 2004
Die dunkle Seite der Macht
Der 17-jährige Kanandier Mike Rowe erweiterte seinen Namen in seiner Internet-Adresse um die Silbe "soft". Das Ergebnis (mikerowesoft) verwendet er künftig als seine Internetadresse, womit allerdings die Firma Microsoft nicht einverstanden ist und Rowe einen Verstoß gegen das Urheberrecht vorwirft. Der Softwaregigant brachte seine Anwälte gegen den jungen Mann bereits in Stellung.

(mehr: DER STANDARD)

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Freitag, 19. Dezember 2003
US-Provider wehrt sich erfolgreich gegen Musikindustrie
berichtet Heise. Und weiter:
Der US-amerikanische Telefonie-Anbieter und Internet-Provider Verizon hat vor demBerufungsgericht des Bundesgerichtsbezirks von Washington D.C. im Rechtsstreit gegen den Verband der US-amerikanischen Musikindustrie (RIAA) gewonnen. Die bisher von der RIAA erwirkten Anordnungen zur Herausgabe von Kundendaten zwecks Verfolgung des illegalen Tausches von Musik sind nicht zulässig. Richter Douglas Ginsburg stimmte auch der Ansicht zu, dass Provider nicht für Tauschaktivitäten verantwortlich seien. Eine solche Argumentation, wie sie die RIAA vorgebracht habe, grenze an Dummheit, schrieb der Richter der Musiklobby leicht erbost ins Stammbuch.

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Sonntag, 7. Dezember 2003
Filmverbot in kalifornischen Kinos
Ab Januar 2004 ist es in kalifornischen Kinos unter Androhung von Gefängnisstrafe verboten, Filme mit beliebigen Geräten aufzunehmen
Nach der Musikbranche macht die Filmbranche gegen Raubkopierer im Internet mobil. Anders als bei der Musik gelangen jedoch viele Filme durch Kopien ins Internet, die mit Camcordern in Kinos gemacht werden und eine immer bessere Qualität besitzen. Um dies zu verhindern, werden bei Premieren und Pressevorführungen Kinos zu Hochsicherheitstrakten und die Besucher gefilzt. Gelegentlich werden die Zuschauer bei Premieren in Hollywood schon einmal durch Sicherheitspersonal mit Nachtsichtgeräten überwacht.

Gesehen bei Telepolis

Als Strafdrohumg stehen 2500 Dollar oder ein Jahr Gefängnis im Raum. Da gbts ja noch Spielraum nach oben! Wenns nicht funktioniert kommt sicher der Ruf nach höheren Strafen. Wie wohl der Bodybuilder damit umgeht?

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Samstag, 6. Dezember 2003
Apple ein Monopolist?
Der Universal Boss Renner warnt in der futurezone vor einem Apple Monopol und nennt Apple einen Monopolisten mit Datenhoheit.

"Wir brauchen ein breites Spektrum von Absatzmittlern. Ansonsten könnte uns Apple eines Tages sehr unangenehme Konditionen aufdrücken, zumal das Unternehmen dann alle Daten über die Kunden hat" meint Renner.

Wer, bitte, hat die Musikindustrie bisher gehindert, vernünftige Musikportale aufzubauen? Jetzt, wo Apple vorzeigt, wie man es machen kann, wird von Monopol gesprochen. Ich glaube, Apple ist davon immer noch meilenweit weg ! Wer selber im Glashaus sitzt,....

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Wem gehört das Recht?
Brandeins über einen jungen russischen Programmierer und wie er in den USA verhaftet wurde:
Dahinter steckt DMCA. Die unscheinbare Abkürzung steht für Digital Millennium Copyright Act, das derzeit umstrittenste Urheberrechts-Gesetz der Welt. Adobe Systems Inc. aus San Jose, Kalifornien, nutzte es, um den jungen russischen Programmierer Dmitri Skljarow hinter Gitter zu bringen. Der Vorwurf: Verstoß gegen den berüchtigten Abschnitt 1201 des DMCA, die Anti-Umgehungsklausel. Höchststrafe: 25 Jahre Gefängnis und eine Geldbuße von 2,5 Millionen US-Dollar.

Das Verhältnis zwischen Vermögensdelikten und Körperverletzungsdelikten hinsichtlich der Strafandrohung stimmt schon lange nicht mehr und immer weniger. Man kann wegen einer Urheberrechtsverletzung anscheinend strenger bestraft werden als wenn ich jemanden vosätzlich oder fahrlässig verletze. Pervers!

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Donnerstag, 4. Dezember 2003
Rechtsanwälte
Rechtsanwälte könnnen halt argumentieren. Hier hat ein Exemplar dieser Zunft für seine eigene Berufsunfähigkeit plädiert, offenbar mit guten Aussichten auf Erfolg. Ich käme wohl damit nicht durch ;-)

"In 25 Jahren habe ich eine Abneigung gegen den Beruf des Rechtsanwalts entwickelt, den ich als geprägt von einem zweckdienlichen, listigen, möglichst rückhaltlos den eigenen Mandanten unterstützenden, der Wahrheit einen eigenen Zuschnitt gebenden Verhalten empfinde. Mit dieser Überzeugung zu leben und sie weiter als Teil der Anwaltsarbeit in Kauf zu nehmen, habe ich jahrelang versucht, bis ich einfach nicht mehr konnte."

Gefunden bei Handakte WebLAWg

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Montag, 1. Dezember 2003
Pilotklage gegen Österreich
Financial Times Deutschland meldet:
Alle sechs UMTS-Handynetzbetreiber des Landes - darunter T-Mobile Austria, eine Tochter der Deutschen Telekom - haben in der vergangenen Woche Klagen gegen die Republik Österreich eingereicht, um insgesamt 140 Mio. Euro als Vorsteuerabzug zurückzuerhalten. Ihr Argument: Der Finanzminister hätte bei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen im November 2000 eine Rechnung unter Angabe der Mehrwertsteuer von 20 Prozent ausstellen müssen. T-Mobile Austria, Telekom Austria , Hutchison, die Telefónica-Tochter 3G, Connect Austria und Telering klagen daher auf "Ausstellung einer Rechnung". Sollten die Firmen in Österreich erfolgreich sein, könnten sie sich auch in anderen Ländern den Vorsteuerabzug zurückholen. Allein in Deutschland würde das den Staat 7 Mrd. Euro kosten.
Via: HandakteWebLAWg

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