Behördendeutsch
"Das Unternehmen hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, in der die Steuer für den Voranmeldungszeitraum zu berechnen ist."

Wenn Sie nach diesem Satz wissen, wie Sie die Sache angehen werden: Herzlichen Glückwunsch!

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Freitag, 3. Dezember 2004, 08:42, von karl | |comment





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